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des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer - Vereins Wetter und Umgebung e. V.
Als Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks sollen namentlich folgende gelten:
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Nach Beendigung des Geschäftsjahres hat eine Prüfung der Wirtschafts- und Kassenführung durch gewählte Prüfer zu erfolgen.
Ausschluss und Gründe sind dem Mitglied schriftlich im eingeschriebenen Brief mitzuteilen. Gegen den Ausschluss kann innerhalb von 4 Wochen Beschwerde, die schriftlich zu begründen ist, erhoben werden. Die Frist läuft ab Zustellungszeitpunkt der Ausschlussentscheidung.Über Beschwerden und Streitigkeiten innerhalb des Vereins entscheidet auf Antrag der Betroffenen ein Ausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet der Landesverband.Er soll vor seinem Beschluss die beteiligten Mitglieder und Vertreter des Vereinsvorstandes hören.
Die Organe des Vereins sind:
Zur Ausführung der Geschäfte kann der Verein eine Geschäftsstelle unterhalten. Es kann ein bezahlter Geschäftsführer und weiteres Personal eingestellt werden.
Zuständig für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Verein und den Mitgliedern ist das zuständige Amtsgericht, bei dem der Verein im Amtsregister eingetragen ist.
Diese Satzung tritt anstelle der am 26. März 1981 geänderten Satzung.
Alle vorherigen Satzungen verlieren damit ihre Gültigkeit.
Der Vorstand
Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite und nehmen Ihnen schwierige Aufgaben ab. |
Unser Verein, der schon seit 1898 besteht, berät in allen sachlichen wie rechtlichen Fragen zum privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentum. |
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